Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma VALEO IT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Firma VALEO IT Neteye GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma VALEO IT in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.valeo-it.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

2. Angebot und Vertragsschluss


a) Angebote der Firma VALEO IT sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder mittels Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung der Firma VALEO IT Neteye GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die Firma VALEO IT Neteye GmbH mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt bzw. die Ware liefert.
b) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma VALEO IT an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma VALEO IT genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Insbesondere ist eine Einarbeit in die geliefert Hard- und Software, sowie eine Installation derselben nicht geschuldet. Hierüber sind gesonderte Verträge zu schließen.
c) Ausschlaggebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Firma VALEO IT, sonst das Angebot der Firma VALEO IT. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die Firma VALEO IT sie schriftlich bestätigt hat.
d) Die Verkaufsangestellten der Firma VALEO IT sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Lieferzei


a) Angaben von Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Firma VALEO IT schriftlich als verbindlich zugesagt. Die Firma VALEO IT Neteye GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller isoliert sinnvoll nutzbar sind.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma VALEO IT die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder ihr unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma VALEO IT oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma VALEO IT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma VALEO IT, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
d) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als 2 Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

4. Zahlung, Aufrechnung


a) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma VALEO IT 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
b) Die Firma VALEO IT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma VALEO IT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
c) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma VALEO IT über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
d) Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma VALEO IT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
e) Die Firma VALEO IT ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
f) Der Kunde kann nur mit von der Firma VALEO IT unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
g) Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma VALEO IT an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertrag geltend machen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der Firma VALEO IT innerhalb von 3 Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kunde auf Mängel nicht mehr berufen, die bei einer unverzüglichen Untersuchung auffallen würden.

6. Gewährleistung, Haftung


a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart. Es gilt mindestens die gesetzliche Gewährleistungsfrist, soweit der Kunde ein Verbraucher ist. Bei einer nur unerheblichen Abweichung vom vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Gewährleistungsansprüche bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern sowie bei Schäden, die durch nachträgliche Veränderung durch den Kunden oder Dritten entstehen.
c) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten übernimmt die Firma VALEO IT keine Haftung. Sie gelten ferner nicht als zugesicherte Eigenschaften der Firma VALEO IT oder als mit der Firma VALEO IT Neteye GmbH vereinbart. Soweit der Firma VALEO IT Neteye GmbH aus Herstellerangaben Ansprüche gegen den Hersteller zustehen, verpflichtet sich die Firma VALEO-IT GmbH, diese Ansprüche an den Kunden abzutreten, soweit dem Kunden gegen die Firma VALEO-IT GmbH ein Gewährleistungsanspruch gegen die Firma VALEO-IT GmbH nicht zusteht.
d) Für den Verlust von Daten übernimmt die Firma VALEO-IT GmbH keine Haftung. Die Datensicherung ist Aufgabe des Kunden. Der Kunde sichert der Firma VALEO IT zu, dass er vor Beginn der Tätigkeit der Firma VALEO IT sämtliche Daten auf gesondert aufbewahrten Datensicherungsmedien abgesichert hat.
e) Rechte des Kunden beschränken sich bei Vorliegen von Mängeln zunächst auf Nacherfüllung. Die Firma VALEO IT entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung bzw. –erstellung erfolgt. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchführbar, kann der Kunde die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
g) Die Firma VALEO IT kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit
-sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag oder
-eine gemeldete Störung nicht reproduziert war oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder
-zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

7. Haftung


a) Die Firma VALEO IT haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
b) Darüber hinaus haftet die Firma VALEO IT nur für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
c) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma VALEO IT auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnitts- schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma VALEO IT.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der Firma VALEO IT zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
d) Im Falle des Verzugs erstattet die Firma VALEO IT dem Kunden den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Buchstaben a) bis c) dieser Ziffer (Haftung).
e) Haftungsausschlüsse oder –beschränkungen gelten nicht, soweit die Firma VALEO IT eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
f) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
g) Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (e), haftet die Firma VALEO IT nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand oder entgangenen Gewinn infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung.

8. Verletzung von Rechten Dritter


a) Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet die Firma VALEO IT nur, soweit die Leistungen vertragsgemäß eingesetzt werden.
b) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der Firma VALEO IT seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die Firma VALEO IT. Die VALEO IT und gegebenenfalls deren Vorlieferanten sind jedoch nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.
c) Werden durch eine Leistung der Firma VALEO IT Rechte Dritter verletzt, wird die Firma VALEO IT nach eigener Wahl und eigene Kosten
aa) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
bb) die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.
Falls keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand von der Firma VALEO IT erzielt werden kann, können beide Vertragspartner den zugrunde liegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
d) Für Schadenersatzansprüche gelten die Haftungsregelungen unter Ziffer 7.

9. Gefahrübergang


a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma VALEO IT verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
b) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

10. Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung in Verzug, so kann die Firma VALEO IT im Falle der Nichtabnahme von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt die Firma VALEO IT Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Netto-Rechnungswertes. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma VALEO IT einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

11. Eigentumsvorbehalt


a) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zzgl. etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dgl.) im uneingeschränkten Eigentum der Firma VALEO IT. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.
b) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Firma VALEO IT gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Erwerb zustehenden Forderungen.
c) Gegenstände, die durch Verarbeitung von im Eigentum der Firma VALEO IT stehenden Gegenständen hergestellt werden, sind Eigentum der Firma VALEO IT und werden vom Kunden bis zum Ende seiner Nutzungsberechtigung für die Firma VALEO IT aufbewahrt und sodann an sie herausgegeben.
d) Bei Zugriffen Dritter auf im Eigentum der Firma VALEO IT stehende Gegenstände, z.B. durch Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und der Firma VALEO IT unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma VALEO IT berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit


a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma VALEO IT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Luhe-Wildenau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.